Schuljahr 2019/20 an der GGS Alsdorf-Blumenrath 

Abschied von unseren Viertklässlern im Sommer 2020

26. Juni 2020

 

Heute haben wir uns von unseren Viertklässlern verabschiedet.

Es war eine ganz andere Abschiedsfeier als sonst, aber vielleicht gerade deswegen eine ganz besondere.

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Lasst die Ballons steigen...
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08.06.2020:

 

 

Liebe Eltern,

 

am 05.06.2020 wurde entschieden, dass an den Grundschulen ab dem 15.06.2020 wieder Regelunterricht stattfindet.

Damit es keine Durchmischung der einzelnen Gruppen gibt, werden die Unterrichtszeiten gestaffelt und unterschiedliche Treffpunkte für die Klassen festgelegt:

 

                                                                  Klassen 1: täglich von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, kleiner Schulhof

 

Klassen 2: täglich von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, großer Schulhof

 

Klassen 3: täglich von 8.15 Uhr bis 13.00 Uhr, kleiner Schulhof

 

Klassen 4: täglich von 8.15 Uhr bis 13.00 Uhr, großer Schulhof

 

 

 

Die Kinder dürfen erst kurz vor Unterrichtsbeginn das Schulgelände betreten. Ein längerer Aufenthalt ist nicht gestattet. Des Weiteren bitten wir Sie als Eltern das Schulgelände nicht zu betreten. Gleiches gilt für die Abholzeiten.

In der Zeit bis zu den Sommerferien werden die Fächer Deutsch, Mathe, Englisch, Sachunterricht und Kunst flexibel, an den Bedarf der Klasse angepasst, unterrichtet.

Bitte sorgen Sie daher dafür, dass Ihr Kind täglich alle nötigen Unterrichtsmaterialien dabei hat!

 

Die Zeugnisse werden an den folgenden Tagen ausgegeben:

 

                                                                                                   Klasse 3: 23.06.2020

 

Klasse 2: 24.06.2020

 

Klasse 1: 25.06.2020

 

Klasse 4: 26.06.2020

 

 

 

Für die Klassen 1 – 3 ist der letzte Schultag der 25.06.2020, für die Klassen 4 der 26.06.2020.

 

Eine Betreuung nach dem Unterricht für unsere OGS-Kinder ist grundsätzlich möglich. Bitte melden Sie Ihren Bedarf für eine bessere Planung mindestens einen Tag vorher an.

 

 

WIR BITTEN UM BEACHTUNG: Kinder, welche selbst Krankheitssymptome aufweisen oder deren Kontaktpersonen Symptome von COVID-19 aufweisen, dürfen die Schule nicht besuchen!

 

Auch wenn es keine Vorschrift ist, würden wir es begrüßen, wenn ihr Kind einen Mund-Nasen-Schutz außerhalb des Klassenraumes trägt, z. B. beim Toilettengang.

 

 

 

 

 

 

11.05.2020/ 16.00 Uhr:

 

 

 

Leitfaden für Kinder -

 

Wie ich mit anderen zusammen lernen kann

 

und alle gesund bleiben!

 

 

 

1. Wenn ich in der Schule ankomme, stelle ich mich ohne meine Eltern auf dem großen Schulhof dort auf, wo die mir zugeteilten farbigen Punkte zu finden sind. Ich werde von meiner Lehrperson abgeholt. Alle halten einen Abstand von 1,50m zueinander. 

 

Achtung: Überall gilt ein Überholverbot! 

 

 

 

2. In einem Klassenraum habe ich einen festen Sitzplatz. Ich hänge meine Jacke über meinen Stuhl. Meine Tasche stelle ich neben mir ab. 

 

Dann wasche ich mir gründlich die Hände.

 

 

3. Ich arbeite an meinem Platz. Aufstehen und in der Klasse herumlaufen ist nur erlaubt, wenn die Lehrperson dies sagt.

 

 

 

4. Wenn ich Fragen habe oder Hilfe benötige, melde ich mich. Immer nur ein Kind darf bis zu der markierten Linie ans Pult und an den Tafelbereich treten. Wenn schon ein Mitschüler oder eine Mitschülerin vorne steht, muss ich warten, bis der Platz frei ist.

 

 

 

5. Ich melde mich auch, wenn ich zur Toilette gehen möchte. Immer nur ein Kind darf gehen. Gegebenenfalls muss ich warten, wenn schon ein anderes Kind unterwegs ist. Der Warnkegel zeigt an, ob die Toilette schon besetzt ist.

 

Nach dem Toilettengang wasche ich mir gründlich die Hände.

 

 

 

6. Ich fasse möglichst wenige Gegenstände in der Schule an. Deshalb bleiben die Klassentüren geöffnet. 

 

7. !!!Ganz wichtig!!!: Ich bringe mein eigenes Material (Füller, Stifte, Radiergummi, Kleber, Schere, Hefte, Bücher, Blätter, Wochenplan etc.) mit. Im Moment dürfen wir uns nichts gegenseitig ausleihen.

 

8. Ich niese und huste in die Armbeuge. Ich versuche, mir nicht mit den Händen und Fingern ins Gesicht zu greifen. Gebrauchte Taschentücher werfe ich sofort in den Mülleimer.

 

 

 

9. Mein Frühstück esse ich an meinem Platz. Ich esse nur mein eigenes mitgebrachtes Frühstück. Im Moment wird nichts geteilt!

 

Vor dem Essen wasche ich mir wieder gründlich die Hände.

 

 

 

10. Die Hofpause findet zu verschiedenen Zeiten statt, sodass immer nur wenige Kinder draußen sind. Draußen spiele ich mit einem Abstand zu anderen Kindern. 

 

Nach der Hofpause wasche ich mir wieder die Hände.

 

 

 

11. Wenn ich durch das Schulgebäude gehe, halte ich immer 1,50m Abstand zu den anderen, die mir begegnen.

 

Achtung: Überall gilt ein Überholverbot! 

 

12. Nach dem Unterricht gehe ich alleine aus der Schule raus und achte auch hier auf den Mindestabstand. Meine Eltern holen mich (wenn nötig) am Tor ab.

 

 

 
 

 

 

 

13. Sobald ich zu Hause bin, wasche ich mir wieder die Hände.

 

Und das gilt immer:

 

  • Ich achte immer auf den Mindestabstand.

  • Ich wasche mir gründlich und regelmäßig meine Hände. 

  • Wenn ich krank bin, bleibe ich zu Hause.

  • Ich höre besonders gut auf die Anweisungen der Lehrpersonen.

 

 

 

 

 

08.05.2020/ 10.00 Uhr:

 

Liebe Eltern,

 

hier der Plan, an welchen Tagen ihre Kinder in die Schule zum Präsenzunterricht (8.00 - 12.00 Uhr)erscheinen dürfen:

 

 

 

Mai 2020

Juni 2020

1

Fr

Tag der Arbeit

1

Mo

Pfingstmontag

23

2

Sa

 

2

Di

 

3

So

 

3

Mi

3. Klassen

4

Mo

 

19

4

Do

2. Klassen

5

Di

 

5

Fr

1. Klassen

6

Mi

 

6

Sa

 

7

Do

4. Klassen

7

So

 

8

Fr

4. Klassen

8

Mo

4. Klassen

24

9

Sa

 

9

Di

3. Klassen

10

So

Muttertag

10

Mi

2. Klassen

11

Mo

4. Klassen

20

11

Do

Fronleichnam

12

Di

3. Klassen

12

Fr

beweglicher Ferientag

13

Mi

2. Klassen

13

Sa

 

14

Do

1. Klassen

14

So

 

15

Fr

4. Klassen

15

Mo

1. Klassen

25

16

Sa

 

16

Di

4. Klassen

17

So

 

17

Mi

3. Klassen

18

Mo

3. Klassen

21

18

Do

2. Klassen

19

Di

2. Klassen

19

Fr

1. Klassen

20

Mi

1. Klassen

20

Sa

 

21

Do

Christi Himmelfahrt

21

So

 

22

Fr

beweglicher Ferientag

22

Mo

4. Klassen

26

23

Sa

 

23

Di

3. Klassen

24

So

 

24

Mi

2. Klassen

25

Mo

4. Klassen

22

25

Do

1. Klassen

26

Di

3. Klassen

26

Fr

4. Klassen/ Abschied

27

Mi

2. Klassen

27

Sa

 

28

Do

1. Klassen

28

So

 

29

Fr

4. Klassen

29

Mo

1. Ferientag

27

30

Sa

 

30

Di

 

31

So

Pfingsten

 

 

 

 

 

Dieser Plan gilt bis zu den Sommerferien!

Ihre Kinder (Klasse 1 ,3 und 4) werden farblich in Teilgruppen aufgeteilt. Pro Klasse gibt es eine gelbe und eine pinke Gruppe. Die Aufstellplätze für die a-Klassen befinden sich auf dem großen Schulhof  an der hinteren Feuertreppe. Die Aufstellplätze der b-Klassen befinden sich auf dem großen Schulhof an der Treppe zum kleinen Schulhof. Die Aufstellplätze sind farblich markiert, so dass ein Abstand zwischen den Kindern gewährleistet ist. Wenn ihr Kind den Schulhof  - ohne Begleitung -  betritt, geht es zu den beschriebenen Aufstellplätzen und stellt sich auf einen farblich passenden Punkt. Von dort werden ihre Kinder in die Klassen geführt.

Die Kinder der 2. Klasse werden farblich in 5 Gruppen aufgeteilt. es gibt zwei gelbe, zwei pinke und eine grüne Gruppe. Der Aufstellplatz der grünen Gruppe wird sich zwischen den Aufstellplätzen der a- und b-Klassen befinden.

Welche Kinder in zu welcher Farbe/ Gruppe gehören, wird Ihnen noch mitgeteilt werden.

Wichtig ist, dass Ihre Kinder nicht zu früh auf dem Schulhof erscheinen, um unnötige Langeweile auf den Aufstellplätzen zu vermeiden.

Der Unterricht beginnt immer um 8.00 Uhr und ist immer um 12.00 Uhr beendet!

Für unsere OGS-Kinder ist eine Betreuung an den jeweiligen Schultagen bis 16.00 Uhr möglich. Verstehen Sie bitte dieses Angebot auch als Not-Angebot.

Die eingerichtete und schon seit mehreren Wochen laufende Not-Betreuung findet weiter unter denselben Bedingungen statt.

 

 

 

 

02.05.2020/ 17.00 Uhr:

 

Liebe Eltern,

 

ab Montag, 04.05.2020 können Sie wieder die Lernpakete für die Klassen 1, 2 und 3 in der Schule an den üblichen Plätzen zwischen 8.00 und 16.00 Uhr abholen. 

Die 4. Schuljahre bekommen kein neues Lernpaket. Sie fangen am Donnerstag, 07.05.2020 mit dem Präsenzunterricht an. Das heißt die 4.-Klässler werden am Donnerstag (07.Mai) und Freitag (08. Mai) in vier Kleingruppen beschult, um einen Sicherheitsabstand zu gewährleisten. Der Unterricht geht jeweils von 8.00  - 12.00 Uhr. Unterschiedliche Pausenzeiten unter den Lerngruppen tragen dazu bei, dass die Kinder möglichst wenig Kontakt untereinander haben. Weitere Informationen zur Organisation und wie es ab dem 11.05.2020 mit dem Präsenzunterricht weitergeht folgen an dieser Stelle.

 

 

27.04.2020/ 09.00 Uhr:

 

Liebe Eltern,

 

hier finden Sie das Formular für die erweiterte Notfallbetreuung:

 

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Notbetreuung_Formular-ab-17-KW.pdf
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24.04.2020/ 07.30 Uhr:

 

Liebe Eltern,

 

hier nun der Link zur Liste der Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung:

 

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-17_anlage_2_zur_coronabetrvo_ab_23.04.2020.pdf

 

(Sollte der Link nicht direkt funktionieren, bitte in den Browser kopieren.)

 

 

 

 

17.04.2020/ 10.30 Uhr:

 

Liebe Eltern,

 

ab Montag, 20.04.2020 können in der Zeit von 8.00 - 16.00 Uhr die Lernpakete für die 2., 3. und 4, Schuljahre abgeholt werden.

Die Lernpakete für die ersten Schuljahre stehen ab Dienstag, 21.04.2020 zwischen 8.00 und 16.00 Uhr zur Abholung bereit.

 

 

 

 

17.04.2020/ 8.40 Uhr:

 

Liebe Eltern,

 

Die Notbetreuung geht weiter!

Zunächst einmal für die kommenden zwei Wochen unter den selben Vorraussetzungen wie vor den Osterferien. Wie es ab dem 04.05.2020 in unserer Schule weitergeht, wird noch bekannt gegeben. Angedacht ist eine schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebes, angefangen mit den 4. Schuljahren.

 

" III. Fortsetzung und Ausweitung der Notbetreuung

Solange es gerade für die jüngeren Schülerinnen und Schüler keinen geregelten Unterricht geben kann, wird das bewährte Notbetreuungsangebot in den Grundschulen und den weiterführenden Schulen insbesondere für die Jahrgangsstufen eins bis sechs aufrechterhalten.

Es soll zudem ab dem 23. April 2020 um weitere Bedarfsgruppen erweitert werden, um auch denjenigen Eltern ein Angebot machen zu können, die aufgrund des Wiedereinstiegs wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Hierzu werden Sie rechtzeitig weitere Informationen erhalten."

(aus: Schulmail des MSB NRW vom 16.04.2020)

 

Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ist weiterhin folgendes Formular bindend:

Link zum Formular: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

 

Die Eltern, deren Kinder unsere Notbetreuung schon besucht haben, brauchen kein Formular mehr abgeben!

 

 

 

 

 

 

27.03.2020/ 14.30 Uhr:

 

Gute Neuigkeiten für unsere OGS-Eltern:

 

http://alsdorf.de/web/cms/front_content.php?idcat=36&idart=7326&lang=1

 

(Link kopieren und in Browser einsetzen)

 

 

 

 

21.03.2020/ 10.45 Uhr:

 

Liebe Eltern,


ab dem 23.März 2020
 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

 

Link zum Formular: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

 

Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

(aus: Schulmail des MSB NRW vom 20.03.2020)

 

 

 

 

 

17.03.2020/ 09.45 Uhr:

 

Liebe Eltern,

 

diejenigen, die in den sogenannten Schlüsselpositionen arbeiten, können ihr Kind ab morgen in der Schule betreuen lassen. Füllen Sie bitte dafür das beigefügte Dokument aus und lassen es uns schnellstmöglich zukommen.

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Antrag auf Betreuung eines Kindes
Anlage 2 Antrag auf Betreuung eines Kind
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16.03.2020/ 11.00 Uhr:

 

Liebe Eltern,

 

wir sind dabei, für Ihre Kinder sogenannte Lernpakete zusammenzustellen.

Sie haben die Möglichkeit, diese am Donnerstag, den 19.03.2020 bei uns in der Schule zwischen 8.00 Uhr - 12.00 Uhr abzuholen. Sie werden in Raum 1 und im Eingangsbereich der Schule sichtbar hinterlegt werden. Es ist demnach nicht zwingend notwendig, dass Ihre Kinder morgen die Schule besuchen müssen, um an die Materialien zu kommen. Was aber nötig ist, dass Sie Ihre Kinder bei der Bewältigung der Aufgaben unterstützen!

 

 

 

 

 

16.03.2020/ 8.15 Uhr:

 

Liebe Eltern,

 

ob Sie zu den Eltern gehören, die beruflich zur  der Gruppe der unverzichtbaren Funktionsbereiche zu zählen sind, erfahren Sie hier:

 

Presseinformation -

 

Neue Leitlinie bestimmt Personal kritischer

 

Infrastrukturen

 

 

Die Landesregierung teilt mit:

 

 

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am 13. März 2020 ein Betretungsverbot von sämtlichen Kindertageseinrichtungen

 

und der Kindertagespflege und die Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen erlassen. Ausgenommen davon sind Kinder bestimmter

 

Personengruppen, die beruflich in sogenannten Kritischen Infrastrukturen tätig sind. Die Landesregierung hat sich auf folgende Leitlinien

 

verständigt, die diesen Personenkreis genauer bestimmen. Die Entscheidung, ein Kind zur Betreuung in der Schule oder Kindertageseinrichtung

 

aufzunehmen, dessen Eltern in einer der untengenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, treffen die Leitungen der jeweiligen

 

Schule bzw. Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen. Grundlage einer solchen Entscheidung ist zum einen ein

 

Nachweis darüber, dass beide Elternteile (soweit nicht alleinerziehend) nicht in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen. Darüber hinaus

 

muss eine schriftliche Zusicherung (oder Zusicherung der Nachreichung der Vorlage) der jeweiligen Arbeitgeber beider Elternteile vorliegen,

 

dass deren Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist.

 

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungenmit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen. Bei deren

 

Ausfall oder Beeinträchtigung würden nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere

 

ernsthafte Folgen eintreten. Die nachstehende Liste lehnt sich an die Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem Gesetz

 

über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) und wird stetig fortentwickelt:

 

Der folgende Personenkreis ist in einer Kritischen Infrastruktur tätig:

 

 

1. Sektor Energie

Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik)

 

insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

 

 

2. Sektor Wasser, Entsorgung

Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung

 

insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

 

 

3. Sektor Ernährung, Hygiene

Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)

 

 

4. Sektor Informationstechnik und Telekommunikation

insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze

 

 

5. Sektor Gesundheit

insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller,

 

Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore

 

 

6. Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen

insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers

 

Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)

 

 

7. Sektor Transport und Verkehr

insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr

 

Personal der Deutschen Bahn und nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes

 

Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs

 

 

8. Sektor Medien

insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation

 

 

9. Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)

Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hochschulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind

 

Gesetzgebung/Parlament

 

 

10. Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe

Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

 

 

Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-

 

 

Adresse der Landesregierung www.land.nrw

 

 

Sollten sie beruflich zu einer der oben genannten Gruppe gehören, dann lassen Sie das folgende Formular von ihrem Arbeitgeber ausfüllen. Wenn beide Elternteile erziehungsberechtigt sind, so muss für beide Elternteile jeweils ein Formular vorliegen. Nur dann sind Sie berechtigt, ihr Kind ab Mittwoch, den 18.03.2020 bei uns in der Schule, bis zu den Osterferien, betreuen zu lassen.

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Vordruck Betreuungseinrichtung
Bescheinigungsvordruck des Arbeitgebers zur Vorlage für die Notfallbetreuung am Mittwoch, 18.03.2020
20200315_Muster-Vordruck_Betreuungseinri
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13.03.2020/ 14.30 Uhr:

 

 

>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

 

hiermit erhalten Sie weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich.

 

 

 

1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien

 

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

 

Für Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung sowie in Praktika beschränkt sich die Maßnahme auf den Ausfall des Unterrichts.

 

Die Schulen haben Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen.

 

ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung.

 

Für Lehrerinnen und Lehrer gilt, dass am Montag (16.03.) und Dienstag (17.03.) eine Anwesenheit in der Schule erforderlich ist, um im Kollegium die notwendigen Absprachen zu treffen. Einzelheiten regelt die Schulleitung auf der Grundlage ihres Weisungsrechts (§ 59 Abs. 1 Satz 2 SchulG). Zu einer darüber hinaus gehend erforderlichen Anwesenheit vgl. Ziff. 4.

 

2. Not-Betreuungsangebot

 

Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.

 

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie zeitnah mit einer weiteren Schul-Mail.

 

Am Montag, den 16.03.2020 bleibt es aber bei der Regelung für den "pädagogischen Ganztag"! Keine Schule, nur eine OGS-Notgruppe per Anmeldung.

 

Sturmwarnung

Liebe Eltern,

nach Auskunft des Deutschen Wetterdienstes ist in ganz Nordrhein-Westfalen in der Nacht von Sonntag (09.02.2020) auf Montag (10.02.2020) mit schweren Sturm- und Orkanböen zu rechnen, die den ganzen Montag noch anhalten sollen. Bitte beachten Sie diesbezüglich auch die Internetseite des Deutschen Wetterdienstes.

Die Stadt Alsdorf hat eine Pressemitteilung auf ihrer Homepage mit folgender Regelung veröffentlicht:

Der offizielle Unterricht in den Schulen fällt am Montag, dem 10.02.2020 aus. 
Bitte schicken Sie Ihre Kinder nicht in die Schule, um eine Gefährdung der Kinder zu vermeiden. 

Wir wünschen allen Familien, dass Sie die bevorstehende Unwetterlage unbeschadet überstehen.

Ihr Team der GGS Alsdorf Blumenrath

 

Pressemitteilung der Stadt Alsdorf:

Kein regulärer Schulbetrieb in Alsdorf wegen Unwetterwarnung – Kinder werden sicher betreut

Der „Stab außergewöhnliche Ereignisse“ (SAE) der Stadt Alsdorf teilt mit, dass in den städtischen Schulen der Stadt Alsdorf am kommenden Montag, 10. Februar, kein regulärer Schulbetrieb stattfindet.

Der „Stab außergewöhnliche Ereignisse“ der Stadt Alsdorf reagiert damit auf die vom Deutschen Wetterdienst veröffentlichte Sturmwarnung. Nach der aktuellen Prognose des Deutschen Wetterdienstes ist das Sturmtief in der Nacht zu Montag am stärksten. Es wird davon ausgegangen, dass Gefahren möglicherweise erst bei Tageslicht am Montagmorgen festgestellt werden (z. B. lose Dachziegel, mögliche herabfallende Äste usw.).

Die Schülerinnen und Schüler, die am Montag in die Schulen kommen, werden solange betreut, bis sie „wieder gefahrlos den Heimweg antreten und zu Hause wieder betreut werden können“. Darauf hat das NRW-Ministerium für Schule und Weiterbildung in einer Mail an die Schulleitungen ausdrücklich hingewiesen.

Die städtischen Kindertagesstätten in der Stadt Alsdorf sind ebenfalls geöffnet, da davon ausgegangen wird, dass die Kinder durch die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten unmittelbar in die jeweiligen Kitas begleitet und wieder abgeholt werden.

Die letzte Entscheidung darüber, ob der Schulweg für ihre Kinder sicher und zumutbar ist, liegt bei den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten.

 

(apa 09.02.2020)

 

Link: http://alsdorf.de/web/cms/front_content.php?idcat=36&idart=7172        

 

zuletzt  aktualisiert : 16.03.2020, 11:30 Uhr

St. Martin 2019

Auch in diesem Schuljahr 2019/2020 trafen wir uns jeden Schulmorgen, um uns auf St. Martin einzustimmen.

Alle Kinder der Schule kamen im Treppenhaus zusammen, um gemeinsam Laternenlieder zu singen.

8. Juli 2019

Sponsorenlauf 2019

Am Donnerstag, 4. Juli 2019, fand bei schönstem Sommerwetter auf unserem Schulgelände der zweite Spendenlauf der GGS Alsdorf-Blumenrath statt. Die Läuferinnen und Läufer gingen um 10.00Uhr an den Start. Die Kinder hatten eine Stunde Zeit so viele Runden wie möglich zu laufen. Für jede Runde gab es einen Stempel auf der Laufkarte.

Ein Teil des Erlöses kommt unserer Schule zugute, ein anderer Teil dem Alsdorfer Tierpark.

 

Ein herzliches Dankeschön an alle Spender.

8. Juli 2019

Lesewettbewerb 2019

Wer wird Lesemeister 2019?

 

Nachdem die Kinder an Crash-Kursen teilgenommen hatten, in den Klassen die jeweils zwei besten Leser ausgewählt wurden und sich die Jury anschließend für einen Leser jeder Klasse entscheiden musste, war es am 05.07.2019 endlich soweit:

 

Das große Finale des Lesewettbewerbs stand an!

 

Alle Lese-Kinder lasen jeweils einen bekannten Textauszug ihres Lieblingsbuches und sogar einen völlig fremden Text vor der Hälfte der Schule vor. Doch auch vor so viel Publikum vorzulesen, ließ sie nicht aus der Ruhe bringen. Die Lese-Kinder meisterten die Aufgabe mit Bravour und machten es der Jury nicht einfach, sich zu entscheiden. Die Jury erhielt wertvolle Unterstützung durch Frau Krämer, der Leitung der Bücherei in Alsdorf. Letztendlich erhielten Safa (2a) als Lesemeisterin der ersten und zweiten Klassen und Ole (3a) als Lesemeister der dritten und vierten Klassen den goldenen Pokal und Eis für ihre Klassenkameraden. Da aber jeder Finalist bereits ein Sieger war, gab es für alle noch ein Buch geschenkt.

 

7. Juni 2019

Endlich...

Seit dem 13.05.2019 hat das lange Warten ein Ende gefunden. Das Spiel- und Klettergerüst ist in einer Feierstunde offiziell seiner Bestimmung übergeben worden.

Dank einer großzügigen Spende der sich aufgelösten Siedlergemeinschaft Alsdorf-Blumenrath und der EWV Energie- und Wasserversorgung GmbH unter baulicher Mitwikung der Stadtentwicklung Alsdorf GmbH, konnte das Projekt "Spiel- und Klettergerüst" in die Realität umgesetzt werden.

 

Wir danken allen, die sich dafür eingesetzt haben, dass unsere Kinder nun eine Pausenattraktion haben.

 

https://www.aachener-zeitung.de/lokales/nordkreis/neues-spiel-und-klettergeruest-fuer-ggs-alsdorf-blumenrath_aid-38798099

Das-Da-Theater Aachen: "Ein Sams zu viel"

Das Das-Da-Theater Aachen war mit dem Stück "Ein Sams zu viel" von Paul Maar zu Besuch in Blumenrath und lieferte uns ein grandioses Theatererlebnis mit dem Sams:

23. Mai 2019

Aktion "Sauber, Alsdorf!"

 

Jedes Jahr im Frühjahr führt die Stadt Alsdorf die Aktion "Sauber Alsdorf" durch.

 

Ausgerüstet mit Handschuhen, Greifzangen und Müllsäcken packten wie jedes Jahr auch unsere Schülerinnen und Schüler an und sammelten den achtlos weggeworfenen Müll ein.

 

Bereits unsere ganz Kleinen wunderten sich über die Mengen an Müll, die aufgesammelt wurden:

 

"Warum können "die" nicht bis zur nächsten Mülltonne warten?"

 

Wir hoffen, dass unsere Kleinen den Großen Vorbilder sind und Müll nicht mehr leichtfertig weggeworfen wird. Der nächste Mülleimer ist meist in Sichtweite.


02.05.2019

 

Liebe Kinder, liebe Eltern!

 

Am 13.05.2019 um 11.30 Uhr ist es endlich soweit! Das Spiel- und Klettergerüst auf der Schulwiese kann endlich zum Spielen freigegeben werden. 

 

Zu diesem besonderen Ereignis möchten wir alle Kinder und ihre interessierten Eltern herzlich einladen. 

 

Nach der offiziellen Freigabe im Forum der Schule durch unseren Bürgermeister und unseren Rektor, kann das Klettergerüst auf Herz und Nieren geprüft werden.

 

Eindrücke aus unserer diesjährigen Lesewoche im April 2019

12.11.2018

Nachdem wir in den vergangenen Wochen jeden Morgen in unserem Treppenhaus gemeinsam St. Martinslieder gesungen haben, konnten wir diese heute endlich mit unseren Laternen präsentieren. 


GGS Alsdorf-Blumenrath, Marienstraße 23, 52477 Alsdorf

 

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